AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

bernhart+partner vermittelt unabhängig von seinen und dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmer (kurz Versicherer) Versicherungsverträge zwischen Versicherer und Versicherungskunden (kurz Kunde). Die vom Kunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten  beauftragte bernhart+partner ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Kunden zu wahren. bernhart+partner leistet nach dem MaklerG und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die AGB sind ab Vereinbarung (schriftlicher Vollmachtserteilung) eine für den Kunden und bernhart+partner verbindliche Basis im Geschäftsverkehr zwischen beiden und bei Abwicklung der Geschäftsfälle. Ohne schriftliche Vollmachtserteilung kommt keine Vereinbarung zustande, für diesen Fall können daher beiderseitig keinerlei Pflichten abgeleitet werden.


1. Pflichten von bernhart+partner:

1.1. Die Interessenwahrung umfasst die fachgerechte, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechende Beratung und Aufklärung des Kunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz. bernhart+partner erstellt eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept aufgrund der ihr erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen.

1.2. bernhart+partner ist verpflichtet, dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Die Interessenswahrnehmung ist auf Versicherer mit Niederlassung in Österreich beschränkt, auf andere nur gegen besondere Vereinbarung und gegen Entgeltvereinbarung für den erhöhten Aufwand. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch bernhart+partner erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses: das bedeutet neben der Höhe der Versicherungsprämie, insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherers, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, die Höhe von Selbstbehalten und die reibungslose Abwicklung von Geschäftsfällen.

1.3. bernhart+partner ist nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach § 28 Z. 4 (Bekanntgabe von Rechtshandlungen etc.) und Z. 5 (Prüfung des Versicherungsscheines) MaklerG verpflichtet. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

1.4. bernhart+partner ist nur bei gesonderter Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach § 28 Z. 6 (Unterstützung bei Versicherungsfall etc.) und Z. 7 (laufende Überprüfung) MaklerG verpflichtet.

1.5. bernhart+partner ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden, die ihr bei seiner Beratung bekannt wurden, zu wahren und dem Versicherer nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden oder versicherten Risikos notwendig sind. Der Kunde stimmt der automatisationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.


2. Pflichten des Versicherungskunden:

2.1. Der Kunde wird bernhart+partner sämtliche,  für den Abschluss der gewünschten Versicherungen und zur korrekten Erfüllung eines Auftrages notwendigen oder relevanten Daten, Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben. Ebenso wird er alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere Adreßänderungen, Änderungen der Tätigkeiten, Auslandstätigkeit, Gefahrenerhöhung u.s.w., bernhart+partner unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt geben. Der Kunde hat, wenn erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch bernhart+partner oder den Versicherer nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.

2.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von bernhart+partner unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Der Kunde wird alle durch die Vermittlung von bernhart+partner übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag überprüfen und gegebenenfalls bernhart+partner zur Berichtigung mitteilen.

2.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden mit bernhart+partner und/oder dessen Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an bernhart+partner schriftlich zu erteilen sind; Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit.

2.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der Versicherungsbedingungen bezüglich der vorvertraglichen Meldepflicht und im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.


3. Sonstiges:

3.1. Wegen der großen Zahl und Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle ist für die gesamte Geschäftsverbindung die Haftung von bernhart+partner auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn.

3.2. Schadenersatzansprüche gegen bernhart+partner kann der Kunde nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher innerhalb von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Abschluß des schadenbegründenden Sachverhalts.

3.3. Die Vertragsparteien werden die AGB auf allfällige Rechtsnachfolger übertragen und bestätigen, dass die AGB auch dann gültig sind, falls der Kunde oder bernhart+partner ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vornehmen oder auf eine andere Art eine Änderung der Rechtsform des Kunden oder von bernhart+partner eintritt. Die Verpflichtung zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die für die Weitergeltung der AGB notwendig sind, ist vereinbart. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

3.4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jegliche Änderung in der Person der Vertragspartner dem anderen Teil jeweils unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.


4. Entgeltanspruch:

4.1. Im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen ist Entgelt von bernhart+partner die Provision, darüber hinaus steht bernhart+partner bei schriftlicher Vereinbarung ein Entgelt und nach 1.2, 1.3 und 1.4 ein angemessenes Entgelt durch den Kunden zu.


5. Örtlicher Geltungsbereich:

5.1. Die Tätigkeit von bernhart+partner wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.

5.2. Soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht; Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von bernhart+partner.

5.3. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Niederlassung von bernhart+partner – bei Verbrauchern am Ort seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder seiner Beschäftigung – anzurufen, soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.


6. Geltung der AGB:

6.1. Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Maklervertrag.

6.2. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB.


Grundlage dieser AGB bilden die Allgemeinen Bedingungen der österreichischen Versicherungsmakler, beschlossen vom Bundesgremium der Versicherungsmakler und Versicherungsagenten am 23.04.1997.